Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rhein Kultour & Touristik UG

§ 1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von der Rhein Kultour & Touristik organisierten und vermittelten Veranstaltungen.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt auf Anfrage des Kunden und entsprechende Bestätigung durch die Rhein Kultour & Touristik UG zustande. Die Bestätigung erfolgt schriftlich, normalerweise per E-Mail.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Rhein Kultour & Touristik UG am Tag nach der Erbringung der Leistung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungserstellung fällig, sofern zwischen den Parteien kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
  3. Wenn der Kunde statt per Überweisung mit VISA, MASTERCARD oder PAYPAL zahlen möchte, sendet die Rhein Kultour & Touristik UG auf Anfrage einen elektronischen Zahlungslink zu. In diesem Fall fällt zusätzlich eine Gebühr von 3% (plus 19% UST) des Rechnungsbetrages an.
  4. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Veranstaltungen

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung seitens der Rhein Kultour & Touristik UG, Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Rhein Kultour & Touristik UG.
  2. Rhein Kultour & Touristik UG haftet nicht für jegliche Änderungen bei vermittelten Leistungen durch Drittanbieter, insbesondere bei der Durchführung sowie Preiserhöhungen.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

    1. Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung, auch per Email, vom Vertrag zurücktreten.
    2. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem das Rücktrittsschreiben bei der Rhein Kultour & Touristik UG eingeht.
    3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Rhein Kultour & Touristik UG angemessenen Ersatz für die getro enen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dazu zählen insbesondere die Honorare der Gästeführer, Bereitstellung von Leistungen durch Drittanbieter sowie die geleistete Arbeitszeit. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen. Danach beträgt der im Falle des Rücktritts zu zahlender Ersatzanspruch:
      • bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
      • ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
      • Am Tag der Veranstaltung 100 %
    4. Wird die Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung oder Kündigung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung des Gegenwerts.

    § 6 Rücktritt und Kündigung durch die Rhein Kultour & Touristik UG

    Rhein Kultour & Touristik UG kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen, wenn Gründe vorliegen, die einen solchen Rücktritt bzw. eine solche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen:

    1. Der Kunde erscheint mehr als 45 Minuten später als vereinbart zur Veranstaltung ohne Rhein Kultour & Touristik zu unterrichten. Bei erheblichen Verspätungen, von denen Rhein Kultour & Touristik unterrichtet wurde, behält sich die Agentur vor, das Programm anzupassen und zu kürzen. Bei Verspätungen von mehreren Stunden kann die ursprünglich Veranstaltung zu 100 % abgerechnet und eine Neubuchung notwendig werden (z. B. bei Verschiebung vom Vormittag auf den Nachmittag).
    2. Die Veranstaltung wird infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Rhein Kultour & Touristik UG behält sich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Dazu zählen insbesondere- Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe 4.
       
      – Naturkatastrophen
      – Streik
      – Terrorismus, Krieg oder Revolution
      – Straßen- oder Grenzschließungen
      – Maßnahmen aufgrund von Pandemie oder Epidemie
       
      Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.
    3. Unvorhersehbarer Ausfall eines Leistungsträgers oder einer wesentlichen Leistung, die die Rhein Kultour & Touristik UG nicht zu verantworten hat, die aber die konkrete objektive Leistung betrit. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.

    § 7 Haftung für Mängel und Schäden

    1. Die Rhein Kultour & Touristik UG erbringt Dienstleistungen im Bereich kultureller Unterhaltung. Dementsprechend haftet sie für die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges, jedoch beschränkt auf damit typischerweise einhergehende Schäden.
    2. Für Schadensersatzansprüche ist die Haftung der Rhein Kultour & Touristik UG sowie der Gästeführer auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    § 8 Ausschluss von Ansprüchen

    Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung in Textform bei der Rhein Kultour & Touristik UG geltend gemacht werden.

    § 9 Datenschutz

    Die Rhein Kultour & Touristik UG erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie für die weitere Kundenbetreuung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht.

    § 10 Gerichtsstand

    1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Freiburg im Breisgau.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.